Liebe Eltern der Klassen 5, 6 und 7,
ab dem 27. April 2020 wird es eine erweiterte Notbetreuung geben. Für die Möglichkeit, die Notfallbetreuung in Anspruch zu nehmen gelten neue Regelungen:
- Die Notfallbetreuung gilt für Kinder der Klassenstufen 5 bis 7
- Anspruch auf Notfallbetreuung haben Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz wahrnehmen und von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich gelten
Um die Notfallbetreuung in Anspruch nehmen zu können, müssen beide Erziehungsberechtigten bzw. die oder der Alleinerziehende eine Bescheinigung über ihre Unabkömmlichkeit von ihrem Arbeitgeber vorlegen.
Außerdem bedarf es der Erklärung beider Erziehungsberechtigten bzw. von der oder dem Alleinerziehenden, dass eine familiäre oder anderweitige Betreuung nicht möglich ist.
Die Notfallbetreuung der Schule erstreckt sich auf den Zeitraum von 8-12 Uhr.
Rücklauf dieses Anmeldeformulars zur Notfallbetreuung zusammen mit der Bescheinigung vom Arbeitgeber bis Freitag, 24. April 11.00 Uhr an das Sekretariat oder per Email an sekretariat@salier-rs.schule.bwl.de
Den entsprechenden Antrag für eine Notfallbetreuung finden sie hier: