Versetzungsordnung

Allgemein

  • Wenn wegen Sport, Musik oder BK nicht versetzt wird, ist nur das Fach mit der besten Note maßgebend.
  • Wenn wegen dem Wahlfach Informatik von Kl. 8 bis 10 nicht versetzt wird, wird es nicht berücksichtigt.
  • Das Wahlfach Informatik wird für die Berechnung der Durchschnittsnote, die bei der Vergabe von Preisen und Belobigungen entscheidend ist, jedoch berücksichtigt.

Ende Klasse 5: Keine Versetzungsentscheidung

Am Ende Klasse 5 werden alle Schülerinnen und Schüler automatisch nach Klasse 6 versetzt.

Ende Klasse 6: Versetzung mit Niveauzuweisung

  • Zuordnung auf M-Niveau nach den unten genannten M-Niveau-Regelungen für die Klassen 7-10.
  • Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, so kann die Klassenstufe entweder im M-Niveau wiederholt werden oder in die nächste Klassenstufe im G-Niveau gewechselt werden.
  • Wäre die Versetzung nur wegen der Französisch-Note nicht möglich, kann sie trotzdem erfolgen, wenn ab Klasse 7 ein anderes Wahlpflichtfach (Technik oder AES) gewählt wird.

M-Niveau Klasse 7-10

Die Voraussetzungen zur Versetzung in die nächste Klasse liegen vor, wenn das Jahreszeugnis folgende Punkte erfüllt:

  1. Der Durchschnitt aus den Noten aller für die Versetzung maßgebenden Fächer* ist 4,0 oder besser.
  2. Der Durchschnitt aus den Noten der Hauptfächer** ist 4,0 oder besser.
  3. Die Leistung in keinem Hauptfach ist mit der Note „ungenügend“ (6) bewertet.
  4. Die Leistungen in den für die Versetzung maßgebenden Fächern* sind maximal in drei Fällen geringer als mit der Note „ausreichend“ bewertet. Diese Fälle müssen ausgeglichen werden.

Hauptfächer: Deutsch, Englisch, Mathematik, Wahlpflichtfach (ab Kl. 7 zusätzlich: Französisch, MuM oder Technik)
Nebenfächer: alle anderen Fächer
Maßgebende Fächer: alle Fächer

Möglichkeiten des Ausgleichs:

Im Hauptfach die Note… Im Nebenfach die Note… Ausgleich durch…
  5 3 H/N
  5 + 5 2 x H/N 2 oder 4 x H/N 3
  5 + 5 + 5 3 x H/N 2 oder 6 x H/N 3
  6 H/N 1 oder 2 x H/N 2
  6 + 6 2 x H/N 1 oder 4 x H/N 2
  6 + 6 + 6 3 x H/N 1 oder 6 x H/N 2
5   H 3
5 5 H 2 + (H/N 2 oder 2 x H/N 3)
5 5 + 5 H 2 + (2 x H/N 2 oder 4 x H/N 3)
5 6 H 2 + (H/N 1 oder 2 x H/N 2)
5 6 + 6 H 2 + (2 x H/N 1 oder 4 x H/N 2)
5 + 5   2 x H 2

 

Nichtversetzung:

Ein Schüler muss vom M-Niveau ins G-Niveau wechseln, wenn er:

  • aus einer Klasse mit M-Niveau, die er bereits wiederholt hat, nicht versetzt wird,
  • nach Wiederholung einer Klasse mit M-Niveau auch aus der nachfolgenden nicht versetzt wird,
  • bereits zweimal eine Klasse mit M-Niveau wiederholt hat und wiederum nicht versetzt wird.
  • Abweichend davon kann bei Nichtbestehen der Abschlussprüfung die Klasse 10 zweimal besucht werden.

Freiwillige Wiederholung einer Klasse

Sie gilt als Wiederholung wegen Nichtversetzung der Klasse, die bereits zuvor erfolgreich besucht worden war, mit der Folge, dass die am Ende dieser Klasse ausgesprochene Versetzung rückwirkend als nicht mehr getroffen gilt.
Die freiwillige Wiederholung ist im Zeugnis mit „wiederholt freiwillig“ zu vermerken.

G-Niveau Klasse 7-10

Kein Durchschnitt erforderlich. Keine Unterscheidung von Kernfächern und Nebenfächern.

1 x 6 oder 2 x 5 muss nicht ausgeglichen werden

 Ausgleichsregelung:

Note 5 oder 6 in weiteren Fächern:

1 x 6 à Ausgleich 1 x 1 oder 2 x 2

1 x 5 à Ausgleich 1 x 2

Wechsel der Niveaustufen am Jahresende (zum Halbjahr auf Antrag der Erziehungsberechtigten):

Von G zu M:

  • D, M, E 3 x 2 und Durchschnitt der maßgebenden Fächer 3,0 (Religion oder Ethik; Deutsch; Geschichte; Geographie; Informatik; Biologie; Chemie; Physik; WBS; Gemeinschaftskunde; Englisch; Mathematik; Sport; Musik; BK; Wahlpflichtfach; BNT)
  • Kein Wechsel von M- zu G-Niveau zum Schulhalbjahr der Klasse 9
  • Bei Nichtversetzung auf M-Niveau kann auf dem G-Niveau in die nächsthöhere Klasse aufgerückt oder die Klasse auf dem M-Niveau wiederholt werden.
  • Bei einer Versetzung ist ein freiwilliger Wechsel vom M- auf G-Niveau möglich
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