Liebe Eltern, bitte informieren Sie sich über die aktuelle Situation direkt auf der Seite des Kultusministeriums, hier gibt es ständig aktualisierte Hinweise: Link zum KM

Wer sich in einem Risikogebiet aufgehalten hat, soll 14 Tage ab Rückkehr zuhause bleiben.

Auf der Seite des Sozialministeriums gibt es auch ständig aktualisierte Informationen und Hinweise zu Vorsorgemaßnahmen: Link zum Sozialministerium

Häufige Fragen und Antworten:

Wird der Unterricht nach den „Faschingsferien“ wieder planmäßig stattfinden oder bleiben die Schulen wegen des Coronavirus geschlossen?

Nach dem derzeitigen Stand sind weder Schulschließungen noch eine Verlängerung der Faschingsferien geplant. Der Unterricht wird also nach den „Faschingsferien“ wieder stattfinden.

Welche besonderen Anforderungen gelten aktuell für die Hygiene in Schulen und Kitas?

Zur Vermeidung von Infektionen sollten die Lehrkräfte an Schulen oder das pädagogische Personal in den Kitas die Kinder und Jugendlichen mit Blick auf die aktuelle Situation an die allgemeinen hygienischen Gepflogenheiten besonders erinnern:

  • regelmäßiges gründliches Händewaschen,
  • Hand-Gesichtskontakt vermeiden,
  • Husten und Niesen nur in die Armbeuge

Kann ich als Elternteil mein Kind wegen des Infektionsrisikos vom Schulbesuch entschuldigen?

Grundsätzlich ist die Schulpflicht nicht aufgrund der aktuellen Lage aufgehoben. Bei Personen, die nicht in einem der Risikogebiete waren und keinen Kontakt zu einem am neuartigen Coronavirus Erkrankten hatten (COVID 19), ist der Besuch der Schule (oder Kita) ohne Einschränkung möglich. Eine immer wieder aktualisierte Liste der aktuellen Risikogebiete kann beim Robert Koch-Institut (RKI) abgerufen werden: Risikogebiete

Immungeschwächte Personen bzw. Personen mit einem besonderen gesundheitlichen Risiko sollten die Situation mit ihrem Arzt abklären und dessen Rat folgen.

Darüber hinaus gelten folgende Hinweise:

  • Personen, die in einem der Risikogebiete waren und innerhalb von 14 Tagen nach Rückkehr von dort Symptome wie Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall bekommen, vermeiden alle nicht notwendigen Kontakte, bleiben zu Hause und beachten die Husten- und Niesetikette. Diese Personen setzen sich umgehend telefonisch mit ihrem Hausarzt in Verbindung oder nehmen Kontakt mit dem kassenärztlichen Notdienst auf.
  • Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage in einem Risikogebiet waren, vermeiden– unabhängig von Symptomen – unnötige Kontakte und bleiben nach Möglichkeit zu Hause.
  • Personen, die während ihres Aufenthalts in einem Risikogebiet  innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu einem bestätigt an COVID-19 Erkrankten hatten, kontaktieren umgehend das örtlich zuständige Gesundheitsamt. Dies muss in jedem Fall erfolgen – unabhängig vom Auftreten von Symptomen.

Ist nach diesen Regeln ein Schulbesuch nicht möglich, ist dies der Schule unverzüglich mitzuteilen.

Unabhängig von dem vorherigen Besuch eines Risikogebiets gilt, dass Schülerinnen und Schüler mit den genannten Symptomen (Fieber, Muskelschmerzen, Husten, Schnupfen, Durchfall) nicht die Schule besuchen sollten!

Wird das Tragen von Mundschutz empfohlen bzw. ist dies zulässig?

Das Tragen eines handelsüblichen Mundschutzes bzw. einer Gesichtsmaske bietet keinen effektiven Schutz vor dem Coronavirus. Sofern Eltern ihre Kinder gleichwohl damit ausstatten, sollte das Tragen aber nicht untersagt werden.

(Quelle: BZgA;)

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