Berufspraktikum

Das Berufspraktikum an der Salier-Realschule wird in der Klassenstufe 9 (bzw. 8 im G-Niveau)  durchgeführt.
Mitte der Klassenstufe 8 erfolgt im Zuge einer Projektwoche in jeder Klasse eine ausführliche Einführung zur Praktikumssuche, Soziale Berufe, Bewerbungen und zum Thema Berufsorientierung allgemein.

Zeitraum der Durchführung: Immer in der letzten vollen Novemberwoche eines Jahres.
Das einwöchige Berufspraktikum wird 2023 vom 20.11.2023 bis 24.11.2023 durchgeführt.

Wie läuft die Durchführung ab?

Das Praktikum wird in der Klassenstufe 9 durchgeführt.
Ende der Klassenstufe 8 erfolgte dazu in jeder Klasse bereits eine kurze Einführung zur Praktikumssuche und zum Thema Berufsorientierung.
Zeitraum der Durchführung: Immer in der letzten vollen Novemberwoche eines Jahres

• Das Praktikum dauert in der Regel eine Arbeitswoche und wird durch das Unternehmen bescheinigt.
• Liegt diese Woche vor einem Ferienabschnitt, kann das Praktikum auf Wunsch der Schülerin / des Schülers mit Zustimmung des Unternehmens verlängert werden.
• Die Schülerinnen und Schüler haben im vereinbarten täglichen Zeitrahmen Anwesenheitspflicht. Jugendliche unter 16 Jahren dürfen nur in der Zeit von 6 bis 20 Uhr arbeiten.
• Bitte beachten Sie, dass die Jugendlichen nicht mit gefährlichen Arbeiten im Sinne des §22 Jugendarbeitsschutzgesetzes beschäftigt werden dürfen.
• Schulpraktika sind für Schülerinnen und Schüler verpflichtend. Eine Entlohnung darf nicht erfolgen.
• Das Unternehmen übernimmt zusammen mit der Schule die schulische Aufsichtspflicht für die Dauer des Praktikums. Verursacht die Praktikantin/der Praktikant in Ausübung seiner Tätigkeit einen Schaden bei einem Dritten, tritt das Land für den Schaden ein (Amtshaftungsgrundsätze). Ein Rückgriff des Landes gegen den Unternehmer ist nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit möglich (§839 BGB / Art. 34 Abs.2 GG und §9b Abs.1 LBG).
• Verursachen Schülerinnen und Schüler während des Praktikums Schäden an Einrichtungen des Unternehmers, so tritt bei Vorliegen die Freiwillige Schülerzusatzversicherung entsprechend ihren Versicherungsbedingungen ein. Dies gilt auch, wenn die Schülerinnen und Schüler während des Praktikums einen Sachschaden erleiden.
• Bei Körperschäden übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungs- und eventuelle Folgekosten. Die Schülerinnen und Schüler werden dann versicherungsrechtlich wie Beschäftigte des Betriebs behandelt. Das Unternehmen haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
• Das Erreichen des Praktikumsbetriebs geschieht in Eigenverantwortung der Eltern. Für eventuell anfallende Fahrtkosten ist leider keine Erstattung möglich.

• Bitte teilen Sie Krankmeldungen und Versäumnisse sofort der Schule und dem Betrieb mit.
Bei Krankheit muss das Praktikum in den Ferien nachgeholt werden!

• Bei Fragen während des Praktikums können Sie sich jederzeit an die Schule wenden.

Was tun, wenn man keinen Praktikumsplatz findet?

Da es immer wieder “Trendberufe” gibt, werden die Schülerinnen und Schüler bei unzureichendem Angebot leider erfahren, dass sie nicht immer den gewünschten Platz bekommen können.
Wenn trotz intensiver Bemühungen von Schülerseite kein eigener Praktikumsplatz gefunden wird, unterstützt die Schule bei der Suche nach Praktikumsplätzen.

Dazu wird aber eine rechtzeitige Rückmeldung von Seiten der Schülerinnen und Schüler bei Problemen, sowie ein Nachweis der bisherigen Bemühungen erwartet.
Bei der Vermittlung von Praktikumsplätzen durch die Schule können keinerlei Wunschberufe garantiert werden.

Zu erbringende Leistungen

Der Praktikumsbericht

Über das einwöchige Betriebspraktikum ist ein Bericht zu erstellen. Er wird als Teil der Dokumentation des gesamten Berufswahlprozesses mit bewertet. Die Benotungskriterien können auf unserer Internetseite heruntergeladen werden. Der Praktikumsbericht wird in die WBS-Note der Klassenstufe 9 mit einfließen. 

Schülerpraktikum und Arbeitsschutz

Mit einem Praktikum kannst du erste Erfahrungen in der Arbeitswelt sammeln und herausfinden, ob ein Beruf deinen Vorstellungen entspricht. Bist du unter 18 Jahre alt und planst ein Pflichtpraktikum im Rahmen deines Schulbesuchs? Dann gelten folgende allgemeine Regeln des Jugendarbeitsschutzgesetzes für dich:

Arbeitszeiten

Wenn du 13 oder 14 Jahre alt bist, darfst du ein schulisches Pflichtpraktikum absolvieren. Das tritt dann an die Stelle deines Schulbesuchs und gilt als Schulveranstaltung. Dabei darfst du höchstens sieben Stunden pro Tag und maximal 35 Stunden pro Woche arbeiten. Bist du 15, 16 oder 17 Jahre alt, darfst du höchstens acht Stunden täglich an maximal fünf Tagen pro Woche arbeiten. Der Betrieb wird mit dir bis zur Maximalgrenze von 40 Stunden pro Woche festlegen, welche Stundenzahl
für dein Praktikum sinnvoll ist.
An Samstagen, Sonn- und Feiertagen darfst du nicht arbeiten. Eine Ausnahme ist möglich, wenn du für die Arbeit an einem Samstag, Sonn- und Feiertag einen anderen Tag freibekommst, und zwar in derselben oder der folgenden Woche.
Außerdem darfst du nicht zwischen 20 und 6 Uhr arbeiten. Abweichungen davon sind zwar in bestimmten Berufsausbildungen zulässig (wie etwa im Bäckereihandwerk), nicht jedoch im Rahmen eines Schülerpraktikums.

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